Kaufprämie für Elektroautos erhöht
Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die wirtschaftlichen Umstände, ausgelöst durch die Covid-19 Pandemie, die Kaufprämie für Elektroautos erhöht.
Der „Innovationsbonus“ erhöht noch einmal die bereits bestehenden Förderungen auf Plug-in Hybride, sowie auf Batterie- oder Brennstoffzellen betriebene Fahrzeuge.
Zum Vergleich:
Für ein Elektro/Brennstoff/Hybridfahrzeug bis 40.000,- € netto:
Batterie-/ Brennstoffzellenfahrzeuge | Plug-in Hybride (von außen aufladbar) | |
Bisher: |
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Neu: |
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Folgende Fahrzeuge sind förderfähig:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge
- Von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (Plug-In Hybride)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen
- Fahrzeuge mit höchstens 50 g CO2/km
Wichtig ist, dass das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen werden muss. Es gilt dann eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten.
Und als zusätzlicher Bonus: E-Fahrzeuge, die bis 31.12.2020 zugelassen werden, sind bis zu 10 Jahre von der Steuer befreit!