Werkstattbindung bei der Kfz-Versicherung

Wisst ihr, ob in der Kaskoversicherung eures Autos eine Werkstattbindung vereinbart wurde? Wir empfehlen euch, dies einmal in eurer Versicherungspolice zu prüfen und mit unserer Pro und Kontra Liste den Vertrag gegebenenfalls anzupassen.

Die Vorteile der Werkstattbindung

Verträge mit Werkstattbindung sind in der Regel günstiger als Versicherungsverträge ohne Werkstattbindung, da die Versicherungen mit euren Vertragswerkstätten sowohl feste Stundensätze als auch Fixpreise für Ersatzteile vereinbaren.

Was bedeutet die Werkstattbindung im Schadensfall?

Bei einem Schaden an eurem Auto – sei es auch nur ein Steinschlag oder ein Marderschaden – müsst ihr zuerst Kontakt zu ihrer Kfz-Versicherung aufnehmen. Ihr bekommt dann von eurem Versicherer eine Werkstatt zugewiesen. Diese werdet ihr im Zweifelsfall nicht kennen und auch eine weitere Fahrt zur Werkstatt müsst ihr in Kauf nehmen. Für den Fall, dass ihr auf eine Reparatur des Schadens verzichten möchtet, mit der Versicherung aber fiktiv abrechnen wollt, erhaltet ihr lediglich die Summe ausgezahlt, die die Versicherung an eure Vertragswerkstatt gezahlt hätte. Das kann bis zu 30 – 50 % unter den ortüblichen Sätzen liegen.

Was passiert, wenn Sie einen Schaden nicht in der Vertragswerkstatt der Versicherung reparieren lassen?

Auch in diesem Fall erhaltet ihr lediglich den Betrag von Ihrer Versicherung erstattet, den sie gemäß ausgehandeltem Stundenlohn und Teilekosten an die Partnerwerkstatt gezahlt hätte. Auch hier liegt die Auszahlung bis zu 30 – 50 % unter den Kosten, die euch tatsächlich entstehen. Zusätzlich fallen in einigen Versicherungspolicen neben der vereinbarten Selbstbeteiligung auch noch Sonderbeteiligungen an Lohn- und Teilekosten für euch an, wenn ihr euch für die freie Werkstattwahl entscheidet.

Lohnt sich die Werkstattbindung bei der Kfz-Versicherung?

Prüft genau die jährliche Einsparung, die die Versicherung aufgrund der Werkstattbindung gewährt. Oftmals spart ihr lediglich 50,- EUR bis 100,- EUR pro Jahr. Und dann überlegt ihr, wie schnell dieser Betrag verbraucht ist, sei es allein durch die längere Anreise zur Werkstatt, durch Sonderbeteiligungen oder durch reduzierte Auszahlungen. Bei einer Schadenshöhe um die 1.000,- EUR müsst ihr anschließend sicher 6 – 7 Jahre schadenfrei sein, um die höheren Kosten / geringeren Zahlungen wieder rein zu bekommen, wenn ihr den Schaden nicht in der Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lasst.

Wie vertragen sich Werkstattbindung und Herstellergarantie?

Hier wird die Sache sehr kompliziert. Nehmen wir an, ihr habt einen Schaden an eurem Auto, den ihr in der Werkstatt reparieren lasst, die euch von der Versicherung zugewiesen wurde. Eine gewisse Zeit später habt ihr einen Fall, den ihr in der Vertragswerkstatt eures Fahrzeugherstellers reparieren lassen möchtet, weil es im Rahmen der Herstellergarantie abgedeckt sein sollte. Die Vertragswerkstatt des Herstellers wird sofort feststellen, dass zwischenzeitlich eine andere Werkstatt etwas an eurem Auto gemacht hat. Und damit ist unter Umständen die Reparatur auf Garantie-Basis gefährdet. Denn möglicherweise handelt es sich bei dem aktuellen Schaden ja um einen Folgeschaden durch unsachgemäße Arbeit der Vertragswerkstatt des Versicherers. Hier ist eine Klärung in der Regel nur vor Gericht möglich…