Werkstattbindung bei der Kfz-Versicherung

Wissen Sie, ob in der Kaskoversicherung Ihres Autos eine Werkstattbindung vereinbart wurde? Wir empfehlen Ihnen, dieses einmal in Ihrer Versicherungspolice zu prüfen und mit unserer Pro und Kontra Liste den Vertrag gegebenenfalls anzupassen.

Die Vorteile der Werkstattbindung

Verträge mit Werkstattbindung sind in der Regel günstiger als Versicherungsverträge ohne Werkstattbindung, da die Versicherungen mit Ihren Vertragswerkstätten sowohl feste Stundensätze als auch Fixpreise für Ersatzteile vereinbaren.

Was bedeutet die Werkstattbindung im Schadensfall?

Bei einem Schaden an Ihrem Auto – sei es auch nur ein Steinschlag oder ein Marderschaden – müssen Sie zuerst Kontakt zu ihrer Kfz-Versicherung aufnehmen. Sie bekommen dann von Ihrem Versicherer eine Werkstatt zugewiesen. Diese werden Sie im Zweifelsfall nicht kennen und auch eine weitere Fahrt zur Werkstatt müssen Sie in Kauf nehmen. Für den Fall, dass Sie auf eine Reparatur des Schadens verzichten möchten, mit der Versicherung aber fiktiv abrechnen wollen, erhalten Sie lediglich die Summe ausgezahlt, die die Versicherung an Ihre Vertragswerkstatt gezahlt hätte. Das kann bis zu 30 – 50 % unter den ortüblichen Sätzen liegen.

Was passiert, wenn Sie einen Schaden nicht in der Vertragswerkstatt der Versicherung reparieren lassen?

Auch in diesem Fall erhalten Sie lediglich den Betrag von Ihrer Versicherung erstattet, den sie gemäß ausgehandeltem Stundenlohn und Teilekosten an die Partnerwerkstatt gezahlt hätte. Auch hier liegt die Auszahlung bis zu 30 – 50 % unter den Kosten, die Ihnen tatsächlich entstehen. Zusätzlich fallen in einigen Versicherungspolicen neben der vereinbarten Selbstbeteiligung auch noch Sonderbeteiligungen an Lohn- und Teilekosten für Sie an, wenn Sie sich für die freie Werkstattwahl entscheiden.

Lohnt sich die Werkstattbindung bei der Kfz-Versicherung?

Prüfen Sie genau die jährliche Einsparung, die die Versicherung aufgrund der Werkstattbindung gewährt. Oftmals sparen Sie lediglich 50,- EUR bis 100,- EUR pro Jahr. Und dann überlegen Sie, wie schnell dieser Betrag verbraucht ist, sei es allein durch die längere Anreise zur Werkstatt, durch Sonderbeteiligungen oder durch reduzierte Auszahlungen. Bei einer Schadenshöhe um die 1.000,- EUR müssen Sie anschließen sicher 6 – 7 Jahre schadenfrei sein, um die höheren Kosten / geringeren Zahlungen wieder rein zu bekommen, wenn Sie den Schaden nicht in der Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen.

Wie vertragen sich Werkstattbindung und Herstellergarantie?

Hier wird die Sache sehr kompliziert. Nehmen wir an, Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, den Sie in der Werkstatt reparieren lassen, die Ihnen von der Versicherung zugewiesen wurde. Eine gewisse Zeit später haben Sie einen Fall, den Sie in der Vertragswerkstatt Ihres Fahrzeugherstellers reparieren lassen möchten, weil es im Rahmen der Herstellergarantie abgedeckt sein sollte. Die Vertragswerkstatt des Herstellers wird sofort feststellen, dass zwischenzeitlich eine andere Werkstatt etwas an Ihrem Auto gemacht hat. Und damit ist unter Umständen die Reparatur auf Garantie-Basis gefährdet. Denn möglicherweise handelt es sich bei dem aktuellen Schaden ja um einen Folgeschaden durch unsachgemäße Arbeit der Vertragswerkstatt des Versicherers. Hier ist eine Klärung in der Regel nur vor Gericht möglich…